Gefahren (in 4 Klassen aufgeteilt)


1: Augen-sichere Laser. Die Leistung ist so gering, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht.

2: Maximalleistung von einem Milliwatt. Sie sind zwar nicht mehr augensicher, doch wird davon ausgegangen, dass das Augenlid schneller schliesst, als das Licht eindringen könnte,  damit es keinen Schaden anrichten kann.

2b: Unterordnung, zu welcher die IPL-Geräte zählen.

3A: Maximalleistung von fünf Milliwatt. Sie sind für das Auge nur gefährlich, wenn Linsen (optische Instrumente) ins Spiel kommen, ansonsten soll auch hier der Lidschlag ausreichenden Schutz bieten. Jedoch darf die Leistung im sichtbaren Bereich 25 Watt pro Quadratzentimeter nicht überschreiten, so dass die Leistung alleine nicht für die niedrigere Gefahrenklasse als Definition ausreicht.

3B: Maximalleistung von 500 Milliwatt. Das direkte Betrachten ist immer gefährlich, auch diffuse Reflexe können gefährlich sein.

4: Leistung von mehr als 500 Milliwatt. Sie können lebensgefährliche Verbrennungen erzeugen, oft sogar auch Feuergefahr bergen.





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    ausdrucken    per Email versenden    bearbeiten 06.05.2009